Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung durch qualifizierte Mitarbeiter

Die Gesetzeslage lautet:
Grundstückseigentümer sind nach § 59/60/61a des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der DIN 1986-30 verpflichtet, alle privaten Entwässerungsleitungen und Schächte auf Zustand und Dichtheit zu prüfen und diese Prüfung nachzuweisen.
Eine Dichtheitsprüfung dient der Feststellung der Dichtheit von Abwasserleitungen. Das Leitungssystem muss dicht sein, um eine Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser durch austretendes Schmutzwasser zu verhindern und unsere Umwelt zu schützen.